Sozialwerke und berufliche Vorsorge
Unsere Sozialwerke sind zentral für die gelebte, eidgenössische Solidarität. Sie sichern die Existenz im Alter und sind Auffangnetz für die Schwachen. Wir haben AHV, Invalidenversicherung (IV) und Arbeitslosenversicherung gut ausgestattet. Unsere Altersvorsorge – stehend auf den drei Säulen AHV, berufliche Vorsorge und eigenem Sparen – gilt weltweit als mustergültig. Denn sie ist eine fast ideale Mischung zwischen gemeinschaftlicher Solidarität und individueller Verantwortung.

Doch zwei Umstände gefährden sie: die zunehmende Lebenserwartung erhöht das Verhältnis der Rentenbezüger gegenüber der berufstätigen Bevölkerung in der AHV und in den Pensionskassen. Und die Leistungen der IV und der Arbeitslosenkasse werden zunehmend stärker beansprucht. Das verlangt von der Politik und der Gemeinschaft Schweiz Massnahmen. Wer sich ihnen verschliesst, gefährdet die Sozialwerke ganz bewusst. Denn er verteilt ihre Mittel, ohne für genügende Finanzierung zu sorgen. Auch Sozialwerke sind kein Bancomat, der im Himmel gefüllt und in der Schweiz geleert wird!

Die Zahlen sind noch immer dramatisch. Auch wenn sie zurzeit politisch nicht zentrales Thema sind. Die IV steht bei der AHV noch immer mit 10 Milliarden in der Schuld. Damit besteht die Hälfte des AHV-Vermögens aus wertlosen Guthaben. Volk und Stände haben den Ernst der Lage erkannt: Weil die Massnahmen des Parlamentes (4. IV-Revision) auf der Ausgabenseite überzeugten, haben sie einem Sanierungsbeitrag durch MWST-Erhöhung für sieben Jahre zugestimmt. Das Bluten der Wunde ist gestillt, aber sie ist nicht geheilt. Es braucht zusätzliche Massnahmen in den nächsten Jahren, die IV zu heilen.
Nicht vom Fleck kam die AHV-Revision. Der Nationalrat blockierte. SP und SVP verhinderten eine Lösung – den einen ging sie zu weit, für die andern war sie ungenügend. Doch die Lebenserwartung und die AHV-Ausgaben steigen. Für die AHV waren die Legislaturen 2003/2007 und 2007/2011 verlorene Jahre!


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Die Sicherung der AHV und der beruflichen Vorsorge wird eine Hauptaufgabe der Legislatur 2011-2015:

- In der AHV verlangen wir Anpassungen an die heutige gesellschaftliche Realität, namentlich das gleiche Rentenalter für Männer und Frauen. Zudem müssen wir den zunehmenden Rentenbedarf aufgrund der Demographie durch eine kleine Erhöhung der Mehrwertsteuer auffangen. Leider hat der Nationalrat in der letzten Legislatur Verbesserungen abgelehnt - doch die Probleme bleiben.

- In den Pensionskassen werden heute Renten gesprochen, die angesichts der höheren Lebenserwartung durch das gesparte Kapital nicht gedeckt sind. Als Folge davon zahlen die Erwerbstätigen an die Renten der Pensionierten, und die künftigen Renten der heute Erwerbstätigen werden so zusätzlich gekürzt. Wir müssen daher den so genannten Umwandlungssatz an die heutige, gestiegene Lebenserwartung anpassen. Eine Revision ist in der Volksabstimmung gescheitert. Doch mathematische Gesetze kann selbst ein Volksmehr nicht ändern. Wir müssen das Problem in der neuen Legislatur wieder angehen.
 
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